Wenn eine Hecke auf dem Mietgrundstück wächst, stellt sich oft die Frage: Wer ist für den Heckenschnitt verantwortlich? Muss der Mieter die Pflege übernehmen, oder ist der Vermieter in der Pflicht? Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Artikel erfährst du, was das Gesetz dazu sagt und welche Ausnahmen es gibt.
1. Grundregel: Wer trägt die Gartenpflegekosten?
Grundsätzlich gilt:
🔹 Laufende Gartenpflege (z. B. Rasen mähen, Unkraut entfernen, Hecke schneiden) gehört zu den „Betriebskosten“ und kann vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden – aber nur, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
🔹 Einmalige Arbeiten (z. B. das Entfernen einer alten Hecke) fallen unter Instandhaltungskosten und sind Sache des Vermieters.
💡 Wichtig: Ist im Mietvertrag nichts zur Gartenpflege geregelt, bleibt der Vermieter in der Verantwortung.
2. Welche Regelungen gelten für den Heckenschnitt?
A) Der Mieter muss den Heckenschnitt übernehmen, wenn…
✔ Im Mietvertrag steht, dass der Mieter zur Gartenpflege verpflichtet ist.
✔ Die Hecke regelmäßig geschnitten wird und dies als normale Pflege gilt.
✔ Die Kosten für den Heckenschnitt als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden (wenn ein Gärtner beauftragt wird).
B) Der Vermieter muss den Heckenschnitt übernehmen, wenn…
✔ Keine Regelung zur Gartenpflege im Mietvertrag steht.
✔ Die Hecke stark verwildert ist und ein einmaliger, aufwendiger Rückschnitt nötig wird.
✔ Die Hecke so hoch oder schwer zugänglich ist, dass eine Fachfirma beauftragt werden muss.
💡 Tipp: Ist der Mieter zur Gartenpflege verpflichtet, sollte der Vermieter klare Anweisungen geben, wie oft der Heckenschnitt erfolgen soll.
3. Sonderfälle und Streitfragen
Mieter weigert sich, die Hecke zu schneiden – was dann?
🔹 Hat der Mieter sich im Mietvertrag zur Gartenpflege verpflichtet, aber vernachlässigt diese, kann der Vermieter ihn abmahnen.
🔹 Im Extremfall darf der Vermieter einen Gärtner beauftragen und die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen.
Hecke wächst über Nachbars Grundstück – wer haftet?
🔹 Grundsätzlich haftet der Grundstückseigentümer (also meist der Vermieter).
🔹 Falls der Mieter für die Heckenpflege verantwortlich ist, kann der Nachbar ihn direkt auffordern, die Hecke zurückzuschneiden.
Vermieter lässt die Hecke schneiden – darf er die Kosten umlegen?
🔹 Nur, wenn im Mietvertrag eine Klausel zur Umlage von Gartenpflegekosten steht.
🔹 In der Nebenkostenabrechnung müssen die Kosten transparent aufgeführt sein.
4. Fazit: Wer zahlt den Heckenschnitt?
📌 Mieter zahlt, wenn…
✔ Der Mietvertrag ihn zur Gartenpflege verpflichtet.
✔ Der Heckenschnitt zur normalen, laufenden Pflege gehört.
✔ Die Kosten in den Nebenkosten abgerechnet werden.
📌 Vermieter zahlt, wenn…
✔ Der Mietvertrag keine Gartenpflegepflicht für den Mieter enthält.
✔ Es sich um eine einmalige Instandhaltungsmaßnahme handelt.
✔ Die Hecke so hoch oder verwildert ist, dass eine Firma beauftragt werden muss.
💡 Tipp für Mieter und Vermieter: Eine klare Regelung im Mietvertrag verhindert Streitigkeiten.